Ist die Entrümpelung eine Nachlassverbindlichkeit?
Ja. Die Kosten einer Entrümpelung nach einem Todesfall gelten als Nachlassregelungskosten und sind nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG als Nachlassverbindlichkeit abziehbar – sie mindern die Erbschaftssteuer. Ohne Einzelnachweis gilt eine Pauschale von 10.300 €; höhere Kosten lassen sich mit Rechnungen nachweisen.
Wer erbt, muss oft auch die Wohnung des Verstorbenen räumen. Die gute Nachricht: Die Frage „Ist die Entrümpelung eine Nachlassverbindlichkeit?" lässt sich klar mit Ja beantworten – und das kann bares Geld bei der Erbschaftssteuer sparen.
Was sind Nachlassverbindlichkeiten?
Nachlassverbindlichkeiten sind Schulden und Kosten, die mit dem Erbe verbunden sind. Sie werden vom Wert des Nachlasses abgezogen und mindern so die Erbschaftssteuer (§ 10 ErbStG). Dazu zählen unter anderem Schulden des Erblassers, Bestattungskosten – und die Kosten der Nachlassregelung.
Ist die Entrümpelung eine Nachlassverbindlichkeit?
Ja. Die Kosten für die Entrümpelung bzw. Haushaltsauflösung der Wohnung des Verstorbenen gelten als Nachlassregelungskosten und sind nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG abziehbar. Der Bundesfinanzhof hat das mit Urteil II R 30/19 (2021) bestätigt: Räumungskosten, die nötig sind, um den Nachlass zu ordnen oder die Immobilie verkaufs- bzw. übergabefähig zu machen, sind Nachlassverbindlichkeiten.
Die Erbfallkostenpauschale: 10.300 €
Für Bestattung, Grabdenkmal und Nachlassregelungskosten (inkl. Entrümpelung) können Sie ohne Einzelnachweis pauschal 10.300 € abziehen. Liegen Ihre tatsächlichen Kosten darüber, lohnt sich der Einzelnachweis per Rechnung – dann können Sie den vollen Betrag geltend machen.
Welche Voraussetzungen gelten?
- Die Entrümpelung steht im direkten Zusammenhang mit dem Erbfall.
- Sie ist notwendig, um den Nachlass zu ordnen oder die Immobilie zu verkaufen bzw. an den Vermieter zu übergeben.
- Die Kosten sind durch eine ordentliche Rechnung belegt.
Nicht verwechseln: Erbschaftssteuer vs. haushaltsnahe Dienstleistung
Hier geht es um die Erbschaftssteuer (Abzug als Nachlassverbindlichkeit). Davon zu unterscheiden ist die haushaltsnahe Dienstleistung (§ 35a EStG, 20 % der Arbeitskosten), die die Einkommensteuer mindert – sie setzt aber voraus, dass die Leistung im eigenen Haushalt erbracht wird. Bei einer geerbten, leeren Wohnung ist daher meist der Abzug als Nachlassverbindlichkeit der richtige Weg.
So setzen Sie die Kosten richtig ab
- Ordentliche Rechnung der Entrümpelung aufbewahren (stellen wir aus).
- Kosten in der Erbschaftssteuererklärung als Nachlassverbindlichkeit angeben.
- Bei höheren Beträgen den Einzelnachweis beifügen statt der Pauschale.
Hinweis: Dieser Ratgeber ersetzt keine Steuerberatung. Für Ihren konkreten Fall fragen Sie Ihren Steuerberater oder das Finanzamt.
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Für die steuerliche Geltendmachung erhalten Sie von uns eine ordentliche, ausgewiesene Rechnung – ideal für die Erbschaftssteuererklärung. Mehr zur Entrümpelung und Haushaltsauflösung in Würzburg und Umgebung. Verwandt: Wer zahlt die Entrümpelung nach einem Todesfall?
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Häufige Fragen
- Ist die Entrümpelung eine Nachlassverbindlichkeit?
- Ja. Entrümpelungskosten nach einem Todesfall gelten als Nachlassregelungskosten und sind nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG als Nachlassverbindlichkeit abziehbar – sie mindern die Erbschaftssteuer. Bestätigt durch das BFH-Urteil II R 30/19 (2021).
- Wie hoch ist die Erbfallkostenpauschale?
- Für Bestattung, Grabdenkmal und Nachlassregelungskosten zusammen können ohne Einzelnachweis pauschal 10.300 € abgezogen werden. Sind die tatsächlichen Kosten höher, lohnt sich der Einzelnachweis per Rechnung.
- Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Die Entrümpelung muss im direkten Zusammenhang mit dem Erbfall stehen und notwendig sein, um den Nachlass zu ordnen oder die Immobilie verkaufs- bzw. übergabefähig zu machen. Die Kosten sind per Rechnung zu belegen.
- Ist das dasselbe wie die haushaltsnahe Dienstleistung (20 %)?
- Nein. Die Nachlassverbindlichkeit mindert die Erbschaftssteuer (§ 10 ErbStG). Die haushaltsnahe Dienstleistung (§ 35a EStG, 20 %) mindert die Einkommensteuer, setzt aber den eigenen Haushalt voraus – bei einer geerbten, leeren Wohnung greift meist der Abzug als Nachlassverbindlichkeit.
- Was brauche ich, um die Kosten abzusetzen?
- Eine ordentliche Rechnung der Entrümpelung. Diese geben Sie in der Erbschaftssteuererklärung als Nachlassverbindlichkeit an. Wir stellen Ihnen eine entsprechende Rechnung aus.
